Beratungslehrer

"Die Staatliche Schulberatung vermittelt Hilfe bei Schulproblemen, unterstützt Eltern und Lehrkräfte bei der Erziehungs- und Bildungsaufgabe und berät zum Thema Schullaufbahn. Die Schulberatung ist schulartunabhängig, neutral, vertraulich, freiwillig und natürlich kostenlos.


Bei der Staatlichen Schulberatung ist für jede Schule eine Beratungslehrkraft bestimmt. Sie berät Schüler und Eltern, hilft bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Darüber hinaus informiert sie auch über Möglichkeiten, von einer Ausbildungsrichtung in eine andere zu wechseln." (Quelle km.bayern.de)

 

Schüler-/innen mit Lese-Rechtschreib-Störung, isolierter Rechtschreibstörung oder isolierter Lesestörung können bei der Schulleitung einen Antrag auf Nachteilsausgleich und/oder Notenschutz stellen. 

Informationen dazu und einen entsprechenden Antrag finden Sie hier.