Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in

Berufsbild

Kinderpfleger/-innen unterstützen Erzieher/-innen und andere pädagogische Fachkräfte ebenso wie Eltern bei der Betreuung und Erziehung von Säuglingen und kleinen Kindern.

In der Regel sind sie zusammen mit einer Erzieherin oder einem Erzieher als Zweitkraft tätig, wo sie meist Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren betreuen und fördern. Die Einsatzorte ihrer Tätigkeit beschränken sich jedoch nicht nur auf den Bereich des klassischen Kindergartens, sondern sie sind weit vielfältiger strukturiert. So sind sie im Kindergarten für eine Gruppe von bis zu 25 Kindern zuständig, in einem Privathaushalt hingegen haben sie es üblicherweise mit den Kindern einer einzigen Familie zu tun. In einer Kinderkrippe hingegen kümmern sie sich um Säuglinge und kleine Kinder im Alter zwischen acht Wochen und drei Jahren. In einem Hort betreuen Kinderpfleger/innen dann Kinder, die bereits die Schule besuchen.

Während der pädagogischen Arbeit mit Kindern in Kindertagesstätten aller Art planen Kinderpfleger/-innen gemeinsam mit dem Team die unterschiedlichsten Aktivitäten für Kinder. Sie spielen mit ihnen, regen sie zum Spiel untereinander an und greifen ein, wenn Konfliktsituationen auftreten. Darüber hinaus begleiten sie die Kinder bei ihren Lernschritten im Kindergarten und in der Natur, kümmern sich um regelmäßige Mahlzeiten für die Kinder und um deren Mittagsschlaf. Auch für die Erziehung der Kinder zu angemessenem sozialen Verhalten sind Kinderpfleger/-innen verantwortlich. In der Krippe gehören Wickeln, Waschen und Füttern zu ihren Aufgabenbereichen; die Spielangebote stimmen sie hier auf den Entwicklungsstand der Babys und Kleinkinder ab. Im Kinderhort ergänzt sich ihr Aufgabenfeld um die Beaufsichtigung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei den Hausaufgaben; das Freizeitangebot muss ein/e Kinderpfleger/in dann natürlich auf das Niveau und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen anpassen.

Abgesehen von der Betreuung der Kinder sind Kinderpfleger/-innen auch für verwaltende und hauswirtschaftliche Tätigkeiten zuständig: Sie kümmern sich um die Elternarbeit, nehmen an Teamsitzungen teil und sorgen für Ordnung und Sauberkeit in Kindergarten, Krippe oder Kinderzimmer.

Einen Großteil der Zeit halten sie sich in geschlossenen Räumen auf, sind jedoch auch im Freien tätig. Zu ihren Arbeitsmitteln gehören z. B. Bilderbücher, Spielzeug, Mal- und Werkmaterial sowie Musikinstrumente.

Insgesamt betrachtet ist der Beruf des Kinderpflegers/der Kinderpflegerin ein sehr abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld mit unterschiedlichen Anforderungen und Herausforderungen. Da man dabei immer mit anderen Menschen - die Mitglieder des Kindergartenteams, die Eltern, verschiedene Fachdienste und v. a. die Kinder und Jugendliche - zu tun hat, entsteht bestimmt nicht die Gefahr, dass der berufliche Alltag irgendwann zu Routine und zu Langeweile führt.

Ausbildung im Überblick

Zugangsvoraussetzungen

Die Möglichkeit sich für die Aufnahme in die Berufsfachschule zu bewerben, besteht jährlich ab Februar unter Vorlage des Zwischenzeugnisses des letzten Vollzeitschuljahres, eines lückenlosen Lebenslaufes und eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises.

Die endgültige Aufnahme erfordert

  • Zeugnis über den erfolgreichen Mittelschulabschluss
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder beauftragten Arztes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz 
  • Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei nicht volljährigen Bewerbern)
  • ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für einen sozialpädagogischen Beruf (zum Schuljahresbeginn nicht älter als 3 Monate)
  • zwei Lichtbilder
  • Nachweis über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (nur bei Bewerbern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch)
  • amtliches Führungszeugnis für die Praxisstellen(nur bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch und zum Schuljahresbeginn nicht älter als 3 Monate)

 

Ausbildungsverlauf 

Die Ausbildung bis zum staatlich anerkannten Berufsabschluss dauert zwei Jahre. Das 1. Schulhalbjahr gilt als Probezeit.

Die fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung findet überwiegend an der Berufsfachschule statt, ergänzt durch die betriebliche Praxis in außerschulischen Einrichtungen wie Kindergarten, Kinderkrippe oder Kinderhort.

Bei erfolgreichem Abschluss am Ende der 11. Jahrgangsstufe wird die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" verliehen.

Lernbereiche und Fächer

  • Religionslehre und Religionspädagogik
  • Deutsch und Kommunikation
  • Englisch
  • Sozialkunde und Berufskunde
  • Pädagogik und Psychologie
  • Ökologie und Gesundheit
  • Rechtskunde
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
  • Säuglingsbetreuung
  • Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
  • Werkerziehung und Gestaltung
  • Musik und Musikerziehung
  • Sport und Bewegungserziehung
  • Hauswirtschaftliche Erziehung
  • Sozialpädagogische Praxis

 

Wahlfächer

  • Instrumentalunterricht (Gitarre)
  • Text-/Datenverarbeitung

 

 

Unterrichtsfach Englisch

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Weiterbildungsmöglichkeiten

Im Anschluss an die berufliche Erstausbildung können durch den Besuch von Fachschulen, Fachakademien oder Hochschulen weitere berufliche Qualifikationen in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen erreicht werden. 

  • Pädagogische Fachkraft in Kindertageseinrichtungen
  • Erzieher/Erzieherin
  • Familienpfleger/Familienpflegerin
  • Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin
  • Heilpädagoge/Heilpädagogin
  • Werklehrer/Werklehrerin im sozialen Bereich
  • Studium Sozialpädagogik

Andere Bewerber (Externenprüfung)

Wesentliche Informationen und Unterlagen finden Sie hier.