Fachkraft Agrarservice

Berufsbild


Berufliche Tätigkeit

Fachkräfte Agrarservice beherrschen die Pflanzenproduktion und den Einsatz von Agrartechnik. Sie sind fit auf dem Gebiet der Dienstleistungen, das heißt die Kommunikation und Information sowie die Kundenorientierung ist ihr Metier. Die Fachkraft Agrarservice verknüpft damit technisches Know-How mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen.

Fachkräfte Agrarservice können als selbständige Lohnunternehmer oder als Arbeitnehmer in Dienstleistungsbetrieben tätig sein.

Ausbildungsinhalte

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 
  • Umweltschutz 
  • Naturschutz, ökologische Zusammenhänge; Nachhaltigkeit 
  • Betriebliche Abläufe und Organisation 
  • Wirtschaftliche Zusammenhänge 
  • Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen 
  • Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik 
  • Pflanzenproduktion 
  • Bodenbearbeitung 
  • Bestellen und Pflegen von Kulturen 
  • Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte 
  • Kommunikation und Information 
  • Dienstleistungen und Kundenorientierung 
  • Qualitätssichernde Maßnahmen

Prüfungen

Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zur Fachkraft Agrarservice. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.

Quelle: www.stmlf.bayern.de/berufsbildung/


Ausbildung im Überblick


Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Im ersten Ausbildungsjahr besuchen die Schüler das BGJ-Agrarwirtschaft/tierischer Bereich des zum Wohnort gehörenden Sprengels. Es handelt sich dabei um ein Vollzeitschuljahr.

Die weitere schulische Ausbildung findet danach in Ansbach statt.

Ausbildungsstätten

Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen ausbilden. Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätten zusammen.


Weiterbildungsmöglichkeiten