Berufsbild


Berufliche Tätigkeit

Landwirte erzeugen umweltgerecht und rationell hochwertige Nahrungsmittel, pflegen und erhalten die Kulturlandschaft. Das Arbeitsgebiet umfasst die pflanzliche und tierische Erzeugung und die dazugehörige Landtechnik. Ein Großteil wird später durch Übernahme des elterlichen Betriebes als selbständiger Landwirt tätig sein. Weitere Tätigkeitsbereiche finden Landwirte auch in größeren landwirtschaftlichen Betrieben und im Dienstleistungsbereich, wie Landhandel oder Agrarfirmen. Neue Einkommenskombinationen, wie Freizeit und Erholung, Dirketvermarktung, kommunale Dienstleistungen u.a. steigern die Berufschancen.

Ausbildungsinhalte

  • Bearbeiten und Pflegen des Bodens, Erhalten der Bodenfruchtbarkeit, Bestellung und Pflege der Pflanzen, rationelles  und umweltverträgliches Führen von Kulturen sowie Ernte, Verwertung und Vermarktung pflanzlicher Produkte
  • Rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten, Versorgen und Nutzen von Tieren sowie Vermarktung tierischer Erzeugnisse
  • Planen der Produktion, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten, Geschäftsvorgänge und marktwirtschaftliche Zusammenhänge
  • Betriebliche Zusammenhänge, Aufbau und Organisation und soziale Beziehungen des Ausbildungsbetriebes
  • Beurteilen von betrieblichen Daten; Erlös für Verkaufsprodukte und Aufwendungen in den einzelnen Betriebszweigen
  • Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
  • Umweltschutz und Landschaftspflege sowie rationelle Energie- und Materialverwendung
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Prüfungen

Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Landwirt / zur Landwirtin. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.


Ausbildung im Überblick


Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Bedingungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Ausbildungsstätten

Das erste Ausbildungsjahr wird in Bayern als Berufsgrundschuljahr in Vollzeitform durchgeführt. Für das Berufsgrundschuljahr ist kein Ausbildungsvertrag abzuschließen; der Vertrag zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem wird erst für das zweite und dritte Ausbildungsjahr abgeschlossen. Während der betrieblichen Ausbildung ist die Berufsschule an einem Tag pro Woche zu besuchen.

Nur anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen Landwirte ausbilden. Bei der Berufsausbildung wirken Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätten zusammen.


Weiterbildungsmöglichkeiten


  • Landwirtschaftsmeister / Landwirtschaftsmeisterin
  • Wirtschafter / Wirtschafterin für Landbau
  • Techniker / Technikerin für Landbau
  • Agrarbetriebswirt / Agrarbetriebswirtin
  • Fachagrarwirt / Fachagrarwirtin

Hier stellen Sie den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs