Hauswirtschafter/in; Staatlich geprüfter/e Assistent/in für Ernährung und Versorgung

Berufsbild

Menschen stehen im Mittelpunkt der Tätigkeiten von Hauswirtschafterinnen bzw. Staatlich geprüften Assistentinnen für Ernährung und Versorgung.* Deshalb nehmen bedarfsgerechte und personenbezogene Dienstleistungen und Kundenorientierung einen hohen Stellenwert im Leitbild ein.
* Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die weibliche Form verwendet.

Die geforderte Personenorientierung verlangt im Anforderungsprofil neben einem umfangreichen Fachwissen auch die nötige soziale Kompetenz, um den beruflichen Alltag bewältigen zu können. Je nach Einsatzbereich und Aufgabenstellung stehen Hauswirtschafterinnen bzw. Assistentinnen für Ernährung und Versorgung in Kontakt mit Bewohner, Patienten und Gästen aber auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierzu ist es erforderlich, im Team zu arbeiten sowie Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationstechniken anzuwenden. Für die Lösung von Problemen ist eigenverantwortliches Handeln notwendig, um Personen in unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebensabschnitten zu betreuen. Folglich sind Eigenschaften wie Einfühlungsvermögen, Kreativität und Flexibilität unentbehrlich. Da der Standard der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen maßgeblich die Lebensqualität der Personen bestimmt, die diese Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Hauswirtschafterinnen bzw. Assistentinnen für Ernährung und Versorgung ein umfassendes Qualitätsbewusstsein entwickeln.

Alten- und Altenpflegeheime, Jugend- und Erziehungsheime, Einrichtungen zur Eingliederung und Pflege behinderter Menschen: Hier arbeiten Hauswirtschafterinnen bzw. Assistentinnen für Ernährung und Versorgung vorwiegend. Auch in Tagungsstätten und in Haushalten landwirtschaftlicher Unternehmen sowie in Krankenhäusern und als Hauspersonal in privaten Haushalten sind sie angestellt. Darüber hinaus bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten in Arbeitsbereichen/Branchen wie Hotels und sonstige Beherbungsbetriebe, Gastronomie und Catering oder hauswirtschaftliche Dienstleistungsunternehmen.

Art und Umfang der Aufgaben richten sich ganz nach dem Einsatzort. Zu den Pflichten der Hauswirtschafterin bzw. Assistentin für Ernährung und Versorgung können z. B. gehören:

  • Haushalt organisieren, dabei Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz beachten
  • Lebensmittel bzw. sonstige Ge- und Verbrauchsgüter einkaufen, Waren lagern
  • Speisepläne unter Berücksichtigung der Zielgruppe aufstellen
  • Speisen und Getränke entsprechend den Speiseplänen zubereiten und servieren
  • Räume und deren Einrichtung reinigen und pflegen
  • Wäsche und Kleidung reinigen, pflegen, ggf. instand setzen
  • Personen betreuen, bei der häuslichen Krankenpflege mitwirken, Haustiere versorgen
  • hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen vermarkten

Ausbildung im Überblick

Zugangsvoraussetzungen

Die Möglichkeit, sich zu bewerben, besteht jährlich ab Februar unter Vorlage des Zwischenzeugnisses des letzten Vollzeitschuljahres, eines lückenlosen Lebenslaufes sowie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Die endgültige Aufnahme erfordert

  • Zeugnis über die beendigte Vollzeitschulpflicht bzw. Mittelschulabschluss oder Zeugnis über den mittleren Schulabschluss
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz 
  • Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei nicht volljährigen Bewerbern)
  • 2 Lichtbilder

 

Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung zum Berufsabschluss Hauswirtschafterin dauert drei Jahre, für Auszubildende mit mittlerem Schulabschluss nur zwei Jahre, im sogenannten Verkürzer-Modell. Sie findet überwiegend an der Berufsfachschule statt, ergänzt durch die betriebliche Praxis in außerschulischen Einrichtungen. Das 1. Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Folgende Lernbereiche bzw. Fächer werden unterrichtet:

Allgemein bildender Lernbereich

  • Religionslehre
  • Deutsch und Kommunikation
  • Politik und Gesellschaft
  • Sport

 Fachtheoretischer Lernbereich

  • Ernährung und Verpflegung
  • Betriebswirtschaft
  • Personenbetreuung
  • Englisch

 Fachpraktischer Lernbereich

  • Dienstleistung und Service
  • Wohn- und Funktionsbereiche
  • Textillehre

Fachpraxis Ernährung und Versorgung

Wahlpflichtfächer

  • Grundversorgung, Bildung und Erziehung von Kindern
  • Projektorientiertes Arbeiten

 

Prüfungen und Abschlüsse

Am Ende der 11. Jahrgangsstufe: staatliche Schulabschlussprüfung zur Staatlich geprüften Helferin für Ernährung und Versorgung
Am Ende der 12. Jahrgangsstufe: Berufsabschlussprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz zur Hauswirtschafterin (Beruf der Hauswirtschaft bzw. Beruf der Landwirtschaft)
Bei bestandener Berufsabschlussprüfung, dem erfolgreichen Abschluss der 12. Klasse der Berufsfachschule und dem erfolgreichen Absolvieren von zwei verschiedenen Wahlpflichtfächern einschließlich eines jeweils mindestens zweiwöchigen Praktikums verleiht die Berufsfachschule zusätzlich den Berufsabschluss Staatlich geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung.

Unterrichtsfach Englisch

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Weiterbildungsmöglichkeiten

Im Anschluss an die berufliche Erstausbildung können durch den Besuch von Fachschulen, Fachakademien oder Hochschulen weitere berufliche Qualifikationen erreicht werden. Möglich wäre:

  • Meisterin der Hauswirtschaft
  • Geprüfte Fachhauswirtschafterin
  • Staatlich anerkannte Familienpflegerin
  • Staatlich geprüfte Dorfhelferin
  • Staatlich geprüfte Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Fachlehrerin für Ernährung und Gestaltung an allgemeinbildenden Schulen
  • Fachlehrerin für Hauswirtschaft an beruflichen Schulen
  • Staatlich geprüfte Technikerin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Lehrerin an beruflichen Schulen, Fachrichtung Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft
  • Bachelor-/Masterstudiengang Ernährungswissenschaft