Ein wesentliches Ziel des Deutschunterrichts ist es daher, das mündliche und schriftliche Sprachvermögen der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Der Lehrplan enthält dazu klassische Themen wie Bericht, Beschreibung, Protokoll, Argumentation, Bewerbung, Referat usw., die im Zusammenhang mit beruflichen und privaten Anlässen behandelt werden.
Außerdem sollen die Schülerinnen und Schüler zur Auseinandersetzung mit (Fach-) Texten angehalten werden. Das sinnerfassende Lesen, Strukturieren und Zusammenfassen von Texten stehen dabei im Mittelpunkt der Textarbeit.
Darüber hinaus können die Ergebnisse dieser Textarbeit in mündlicher und/oder schriftlicher Form präsentiert werden. Durch verschiedenste Formen der Kommunikation sollen die Schülerinnen und Schüler Sicherheit beim Berichten und Beschreiben, beim Informieren, Argumentieren sowie beim Vortragen gewinnen und somit die Fähigkeit erlangen, themen- und adressatenbezogenen auch vor einem größeren Publikum frei zu sprechen.
Der Umgang mit literarischen Texten dient der Erweiterung des Interessensspektrums und der Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler.
Fächerübergreifend gilt Deutsch als Unterrichtsprinzip, d.h. die deutsche Sprache soll in Wort und Schrift in jeder Unterrichtsstunde gepflegt werden.
Im Übrigen dient Deutsch an der Berufsschule und an der Berufsfachschule dazu, ...
- den schriftlichen und mündlichen Ausdruck im privaten und beruflichen Bereich zu schulen,
- die Schüler zur Bewältigung fachsprachlicher Aufgaben anzuleiten,
- die Bereitschaft zu wecken, sich mit Literatur zu beschäftigen und aus ihr Orientierungen zu gewinnen,
- zum kreativen und sorgfältigen Umgang mit der Sprache anzuleiten,
- in den selbständigen Gebrauch von Informationsmitteln und -techniken einzuführen und ihn einzuüben,
- den fremdsprachlichen Unterricht vorzubereiten und zu begleiten.
So ist im Unterricht besonders zu achten auf ...
- die möglichst häufige und intensive sprachliche Eigentätigkeit der Schüler,
- die Einhaltung der formalen Sprachrichtigkeit und der angemessenen Sprachebene,
- die stetige Erweiterung des aktiven und passiven Wortschatzes der Schüler und die Festigung der grammatikalischen Kenntnisse,
- die Einbeziehung aktueller Themen und Fragestellungen in den Unterricht,
- die Befähigung der Schüler zu Teamarbeit und zur Durchführung von Projekten.
(Auszug aus dem gültigen Lehrplan)